Regierung will Wohnungs­eigentümer zum Geldaus­geben zwingen

17. April 2007

Was tut eine Regierung, wenn sie nichts mehr zu regieren hat, weil praktisch alle wesentlichen Dinge direkt oder indirekt von der Wirtschaft und den Konzernen bestimmt werden? Richtig. Sie sucht sich Nebenkriegsschauplätze, auf denen sie brillieren kann, weil sie dort auf einen schwachen Gegner trifft, nämlich den einfachen Bürger, der sich nun mal keinen millionenschweren Chef-Lobbyisten leisten kann, der - einen Steinwurf von der Kanzlerin entfernt - im Adlon residiert.

Das Ergebnis sind dann so wertvolle Errungenschaften wie das Rauchverbot in Gaststätten, die Energiesparbirne oder das Fahrverbot für die Lieferwagen kleiner Handwerker, während die Geländewagen der Yuppies - Verzeihung: Leistungsträger - weiterhin begünstigt werden.

Jüngstes Produkt dieser Art von Politik ist das neue Wohnungseigentumsgesetz aus dem Hause Zypries (SPD). Niemand braucht es, keiner wollte es, aber die Justizministerin meint, die "Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft" müsse gesetzlich "erleichtert" werden.

"Mehr Flexibilität im Wohnungseigentumsrecht" - das verspricht uns die Pressemitteilung zu der Gesetzesnovelle gleich in der Überschrift. Aha. Flexibilität, das kennen wir schon aus der Ära Schröder. Das ist doch, wenn man 300 km zu seinem Arbeitsplatz fährt, um dort für einen Hungerlohn zu arbeiten, der einem nicht einmal die Fahrkarte finanziert. Aber lesen wir weiter, denn schon im zweiten Absatz läßt die Ministerin noch deutlicher die Hosen runter:

„Wir reagieren mit dem Gesetz auf den gestiegenen Renovierungsbedarf in vielen Wohnungseigentumsanlagen. Besonders in mittleren und größeren Wohnanlagen ist die bislang erforderliche Einstimmigkeit für Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen oft schwer zu erreichen. Das erzeugt Unsicherheit und führt zu Modernisierungsstaus“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Die neuen Regelungen stärken die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaften. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der etwa fünf Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland werden ihre Angelegenheiten einfacher als bisher regeln können. Die Reform macht das Wohneigentum praktikabler und kommt den Eigentümern unmittelbar zu Gute. Sie wird die Attraktivität des Wohneigentums weiter erhöhen und so auch für die Zukunft sichern“, so Zypries weiter.

Was bedeutet das im Klartext?

Bisher bedurften bauliche Veränderungen an Wohnungseigentumsanlagen der Einstimmigkeit aller Eigentümer. Wer eine Eigentumswohnung in einem stuckverzierten Altbau mit schönen alten Holzfensterrahmen erwarb, der konnte einigermaßen sicher sein, daß er auch in Zukunft in einem derartigen Altbau wohnen würde. Außerdem konnte er einigermaßen sicher sein, daß seine zukünfigen Kosten kalkulierbar bleiben würden, da es sich ja ausschließlich um Instandhaltungskosten handeln konnte.

Nach der neuen Gesetzeslage muß er nun damit rechnen, daß sein Stuck durch Isoliermatten ersetzt wird und die Holzfenster durch Plastikfenster, daß die bemalten Treppenhausfenster aus der Zeit um 1900 einem Aufzug weichen müssen und daß er all diese Verschandelungen einschließlich der entstehenden Folgekosten (z. B. beim Aufzug) auch noch bezahlen muß. Die zur Beschlußfassung erforderliche Mehrheit dürfte in vielen Hausgemeinschaften schon durch die Stimmen erreicht sein, die der Verwalter in Form von Vollmachten auf sich vereint. Der kann dann die - eventuell auch für ihn selbst lukrativen - Handwerkeraufträge erteilen. Wenn die Ministerin dazu erklärt, die alte Regelung habe Unsicherheit erzeugt, so kann ich dies nur als unverschämte und groteske Verdrehung der Tatsachen bezeichnen.

Richtig dagegen ist, daß das Gesetz die Mehrheiten in den Eigentümergemeinschaften stärkt, oder - anders ausgedrückt - daß es den Minderheitenschutz in einem weiteren Bereich aushebelt. Es paßt sich damit ein in einen Prozeß, der seit Jahrzehnten andauert und dessen Ergebnis ich als die Diktatur der Bildzeitungsleser bezeichnen würde. Warum sollte man z. B. noch anspruchsvolles Theater aus Steuermitteln subventionieren, wo doch DIE MEHRHEIT viel lieber Musicals sieht? Wohin diese Entwicklung führt, kann man heute bereits überall ablesen: zu kollektiver geistiger Verarmung (siehe Fernsehen) und zu einem Verlust an ästhetischer Lebensqualität (siehe z. B. Zerstörung alter Bausubstanz, auch "Modernisierung" genannt).

Kehren wir abschließend noch einmal zu den möglichen Motiven für diese Gesetzesänderung zurück. Auch dazu gibt uns die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums wertvolle Hinweise. Bei dem "Modernisierungsstau", den die Justizministerin diagnostiziert hat, kann es sich natürlich nur um Gelder handeln, die die Wohnungseigentümer mutmaßlich auf dem Konto liegen haben und dem "Wirtschaftskreislauf" entziehen. An diese Gelder muß man herankommen, um den Exitus dieser Konsumgesellschaft noch ein wenig hinauszuzögern. Genau so, wie man unter dem Vorwand des Umweltschutzes die Besitzer alter Autos zu Neuanschaffungen zwingen will und die Besitzer von Glühbirnen zum Kauf von Energiesparbirnen.

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